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Familienrecht

Kennzeichnend für das Familienrecht ist die meist zwingende Natur der Gesetze, die Bedingungsfeindlichkeit und Befristungsfeindlichkeit, die Nichtzulassung einer Vertretung (zB bei der Eheschließung). So enden Beziehungen zwischen Eltern und Kindern erst mit dem Tod, wohingegen Ehe und Lebensgemeinschaft jederzeit auflösbar sind. So genannte aus der Abstammung begründeten Rechte und Pflichten können nicht so einfach aufgelöst werden.

Kindesentführungen nach dem HKÜ als Spezialgebiet in meiner Kanzlei.

Dr. Kollnberger - Die Anwältin und Mediatorin für Familienrecht


So sind die Eltern dazu verpflichtet ihren leiblichen Kindern Unterhalt und Obsorge zu gewähren. Bei Trennungen sind Obsorge Regeln und Kontaktrechte zu regeln. Alleinerzieher bedürfen für gewisse Entscheidungen betreffend ihre minderjährigen Kinder gar einer pflegschaftsbehördlichen Genehmigung. Die familienrechtlichen Bestimmungen haben zum Teil personenrechtlichen und zum Teil vermögensrechtlichen Charakter und betreffen damit das Familienverhältnis als solches oder die damit verbundenen Vermögensverhältnisse.

Zielführende Lösung durch anwaltliche Vertretung bei Familienrecht


Zu Ihrer Interessenswahrung berate ich Sie im Pflegschaftsverfahren über Obsorge, Kontaktrechte, Kindesunterhaltsrechte aber auch Adoptionsrechte, Namensrechte, Ausstattungs- oder Aussteuerrechte gegenüber den leiblichen Eltern im Falle einer Verehelichung. Insofern es zu Schenkungen innerhalb der Familie kommt bereite ich einen Schenkungsvertrag vor. Ich vertrete Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich in streitigen Verfahren und vor sämtlichen Behörden und vieles mehr.

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