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Eherecht und Scheidungsrecht

Keiner wünscht sich das Scheitern einer Ehe oder Lebensgemeinschaft. Trennungen schmerzen und verursachen tiefe Kerben im Leben der Betroffenen, wenn diese nicht die Interessen beider Partner berücksichtigen. Meiner Kanzlei ist es gerade deshalb ein besonderes Anliegen einvernehmliche und gütliche Regelungen zu finden, das heißt einen meditativen Weg zu beschreiten. So wird gleich zu Anbeginn des Aufgreifens Ihres Scheidungsproblemes der weitere Weg festgelegt, den meine Kanzlei für Sie ergreifen wird.

Dr. Kollnberger - Die Anwältin und Mediatorin für Eherecht und Scheidungsrecht aus Salzburg


Ich kann für Sie als klassische Anwältin, Collaborative Lawyer oder Mediatorin tätig sein. Wobei die Aufgaben des Mediators eine rein außergerichtliche Tätigkeit ist. Als Mediatorin bin ich aber ebenso zu strengstem Schweigen verpflichtet, wie in meiner anwaltlichen Tätigkeit. Aber auch in meiner anwaltlichen Tätigkeit hat das meditative und das gütliche Element eine großen Bedeutung, wenn ich als kooperierender Rechtsanwältin (collaborative Law) für Sie tätig bin. Mein Ziel ist es, dass Sie auch nach Ihrer Scheidung oder Trennung miteinander weiter kommunizieren können und insofern Sie gemeinsame Kinder haben, diesen trotz Trennung ihre Eltern ein zufriedenes und behütetes Aufwachsen zu ermöglichen.

 

Zielführende Lösung durch anwaltliche Vertretung bei Scheidungsrecht und Eherecht


Im Falle einer einvernehmlichen Scheidung biete ich Ihnen rechtliche Beratung und bereite für Sie einen maßgeschneiderten Scheidungsvergleich vor. Dies unter Berücksichtigung sämtlicher wesentlicher Punkte, wie Obsorge, Kontaktrecht, Aufteilung aber auch unter Berücksichtigung Ihrer pensionsrechtlichen und sozialrechtlichen Absicherung. Im schlimmsten Fall endet der Bund für das Leben mit einer strittigen Scheidung. In diesem Fall bereite ich die Scheidungsklage vor und begleite Sie im Scheidungsprozess. Sollte es notwendig sein, beantrage ich unter anderem eine einstweilige Verfügung auf Wegweisung des gewalttätigen Partners zu Ihrem Schutz vor Gewalt und nach durchgeführter Scheidung führe ich das Aufteilungsverfahren für Sie durch.

Ich werde mich, falls sich eine strittige Scheidung nicht vermeiden lässt, dennoch bemühen eine einvernehmliche Lösung zu erzielen.

 

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